13.01.2022

CORONA NEWS - 12.1.2022

Booster-Impfung gilt unter 2Gplus ab sofort!

Wie bislang entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung). Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).

Ausnahmen von 2G für minderjährige Schüler werden fortgeführt 

 

CORONA NEWS - 12.1.2022
Shop
Icon fb
Instagram transparent